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Endlich ist der Streit zwischen der Gema und Bitkom über Musikangebote im Internet zu Ende – damit ist der Weg frei für neue Angebote und Plattformen um den wohl schönsten Zeitvertreib des Menschen: Die Musik.
Nach einem jahrelangem Streit zwischen dem IT-Branchenverband und der deutschen Verwertungsgesellschaft konnten sich die beiden Lager endlich auf einen Betrag für die Urhebervergütungen einigen, die von den Betreibern von Internet-Musik-Portalen geleistet werden müssen, sowie auf Regelungen über Streaming-Angebote. Damit können Unternehmen wie Spotify, Apples iTunes Match und Google Music, die bereits im Ausland erfolgreich laufen, auch in Deutschland starten. Konkrete Ankündigungen der Unternehmen gibt es derzeit aber noch nicht.
Die Lizenzgebühren betragen zwischen sechs und neun Cent netto pro Musikstück. Diese Regelung gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2002. Der Streit um webefinanzierte Musik-Plattformen wie etwa YouTube ist allerdings nach wie vor ungeklärt. Die Verhandlungen über eindeutige gesetzliche Grundlagen für solche Dienste gehen weiter.
Die Branche äußerte sich überhaupt sehr verhalten auf das Ende des jahrelangen Streits: Zwar sei die Einigung erfreulich, so der Berliner Musik-Unternehmer Tim Renner, doch unzureichend, “solange die werbebasierten Dienste nicht umfasst” werden.
Dabei sind Unternehmen wie Spotify oder Apples iTunes Match die Hoffnung für die kriselnde Musik-Industrie, der illegal heruntergeladene Alben und sinkende Absatzzahlen zu Schaffen machen: Beim schwedischen Streaming-Dienst Spotify etwa bezahlt man einen festenm Betrag pro Monat für ein werbefries Konto oder gar nichts und nimmt dafür Werbung in Kauf. Von seinen zehn Millionen Nutzern zahlen laut Firmenangaben mehr als zwei Millionen für ein solches Premium-Konto. Apples Dienst iTunes Match bietet sogar die Möglichkeit, vor Jahren gekaufte Musik-Downloads rückwirkend für alle Apple-Geräte zu aktivieren. Auch diese Form der Nachlizensierung ist von den aktuellen Entscheidungen der Bitkom und Gema noch nicht abgedeckt.