Der oberste indische Gerichtshof in Neu-Delhi legte den Medienriesen Facebook und Google unlängst Auflagen vor, die eine freie Nutzung der Dienste erschweren soll. Denn die Inhalte von Google und Facebook verletze die Gefühle bestimmter Minderheiten und religiösen Gruppen und habe darüber hinaus sexuell anstößige Inhalte, die nicht tragbar wären.

In einer Stellungsnahme wehrten sich Pressesprecher beider Unternehmen gegen diese Vorwürfe.

Ingesamt waren von der Klage 21 Websites, insbesondere Anbieter von Social Media, betroffen. Das oberste Gericht verlangte, dass die entsprechenden Firmen innerhalb 36 Stunden auf die Vorwürfe reagieren zu habe und darüber hinaus Filter in ihre Websiten einbaue, die besimmte Themen gar nicht erst im Angebot auftauchen lasse.

Vor Gericht liesen sowohl Facebook als auch Google verlauten, dass die Umsetzung solcher Auflagen allein schon aus technischen Gründen nicht möglich wäre. Darüber hinaus sieht sich insbesondere Google in seiner Funktion als Suchmaschine nicht für die Inhalte der Suchtreffer verantwortlich.

Durch den Einsatz von Filtern würde die Funktionalität der Suchmaschine stark eingeschränkt. Als Beispiel nannte Google das englische Wort “sex”, dass zwar den Geschlechtsakt bezeichnet, der in diesem Teil der Welt als anstößig gilt, gleichzeitig aber auch eine Geschlechterzugehörigkeit bedeutet. Ein Filter würde unabsichtlich auch nicht anstößige Inhalte blockieren, wäre deshalb generell nicht umsetzbar.

Das Unternehmen führte auch die Meinungsfreiheit an, die auch in der indischen Verfassung verankert sei und in jedem Falle durch die Auflagen des indischen Gerichts verletzt werden würden.

Der oberste Gerichtshof zeigt sich von der Stellungsnahme unbeeindruckt und will schon am 19. Januar mit der Anhörung fortfahren. Anbietern, die sich gegen die neuen Richtlinien zur Wehr setzen, droht der Gerichtshof mit Zwangssperrungen, wie sie auch schon China durchgesetzt hätte.